Rechtsstellung der Versicherungsagenten als arbeitnehmerähnliche Personen
14.10.2025
08:30 - 17:00 Uhr
WIFI Mödling
Neben einer kurzen Darstellung der Unterschiede zwischen einem echten Dienstvertrag, einem freien Dienstvertrag und einem Werkvertrag werden die Voraussetzungen besprochen, wann Versicherungsagenten in Ausübung ihrer Tätigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Derartige Personen erbringen ihre Dienstleistung zwar nicht in persönlicher, wohl aber in wirtschaftlicher Abhängigkeit von ihrem Auftraggeber, wobei insbesondere folgende Merkmale kennzeichnend sind (wenige Auftraggeber, keine nennenswerte unternehmerische Struktur, das Angewiesensein auf Betriebsmittel bzw. Know-how des Auftraggebers, die menschliche Arbeitsleistung steht im Vordergrund).
Weiters wird darauf eingegangen, dass bestimmte arbeitnehmerähnliche Personen nicht der Sozialversicherungspflicht des GSVG, sondern des ASVG unterliegen und für diese freien Dienstnehmer teilweise
arbeitsrechtliche Bestimmungen zur Anwendung kommen.
IDD-Anrechnung:
Modul 1 (7,5 Stunden)
Referent: Mag. Christian Marchhart
Preis: 99,-
Kursbuchung über WIFI Niederösterreich