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Aktuelles

12.02.2024

Behörden prüfen Einhaltung der Geldwäschebestimmung

Gewerbebehörden setzen vermehrt ihren jährlichen Prüfungsschwerpunkt auf die Geldwäschebestimmungen und ihre Einhaltung durch die Branche

Ein wesentliches Element im System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besteht in der Verpflichtung von Gewerbetreibenden, das Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in ihren Unternehmen zu erheben. Die Versicherungsagentur wurde direkt darüber informiert, dass es künftig wieder vermehrte Kontrollen durch die Gewerbebehörde auf die Einhaltung der Geldwäschebestimmungen geben wird. Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaft.

Verdachtsmeldungen an die Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt können ausschließlich über goAML vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie mit Ihrer Geschäftstätigkeit unter die Verpflichtungen zur Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung fallen oder in Zukunft fallen könnten, auch ohne einen aktuellen Verdacht auf Geldwäsche zu haben, über einen Zugang über goAML verfügen sollten (Voraussetzung USP Zugang!): Registrieren Sie sich daher am besten jetzt! 
 
Nehmen sie das Thema ernst, es ist mit vermehrten Kontrollen durch die Behörden zu rechnen. 
Betroffene Gewerbetreibende und deren Pflichten
Durchführung der Risikoerhebung samt Ausfüllhilfe

Sollten Sie die GISA-Zahl Ihres Unternehmens nicht zur Hand haben, finden Sie diese in Ihrem Eintrag im WKO Firmen A-Z oder unter www.gisa.gv.at/abfrage.

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