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Aktuelles

11.11.2023

Details zum Energiekostenzuschuss II

Die Richtlinien zur Beantragung liegen nun vor, die Antragstellung ist von 9.11. .bis 7.12.2023 möglich.

Illustration: Anna Schoiswohl
Illustration: Anna Schoiswohl

Die individuellen Antragszeiträume liegen zwischen dem 09. November und dem 07. Dezember 2023 (unter der Voraussetzung, dass eine Voranmeldung bis zum 02.11. erfolgt ist). Bitte beachten Sie, dass für die Antragstellung die Einbindung eines externen Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Buchhalters zwingend erforderlich ist.

Zeitdruck und Bemühungen um Fristverlängerung bis 31. März 2024

Eine erste Einschätzung des Bundesgremiums hat ergeben, dass ein erheblicher Zeitdruck besteht. Nach der aktuellen Fassung des Befristeten Krisenrahmens der Europäischen Kommission müssen Förderzusagen bis zum 31. Dezember 2023 erteilt werden. Vor der Zusage müssen die Anträge noch geprüft werden. Es gibt einen Vorschlag der Kommission, die Frist bis zum 31. März 2024 zu verlängern, allerdings handelt es sich dabei bisher nur um ein Konsultationspapier. Das Bundesgremium wird sich intensiv für eine Verlängerung dieser Frist einsetzen.

Änderungen und Kriterien im EKZ 2-Förderprogramm

Es ist erfreulich zu sehen, dass die Energieintensität (Energiekosten mehr als 3% des Produktionswertes) bis zur Förderobergrenze von EUR 2 Mio. kein Eintrittskriterium mehr darstellt. Allerdings ist zu beachten, dass ab einem Zuschuss von EUR 125.000 pro Förderperiode (insgesamt EUR 250.000 für beide Förderperioden) ein Betriebsverlust oder eine Absenkung des EBITA (Betriebsverlust oder Absenkung um 40% niedrigeres EBITDA im Vergleich zum selben Zeitraum 2021) erfüllt sein müssen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Versicherungsagenten dieses Kriterium nicht erfüllen müssen, da die Förderungen nicht über EUR 250.000 liegen werden.

Ausschluss von bereits weitergereichten Kostenanteilen und Einsparmaßnahmen

Es ist darauf hinzuweisen, dass Kostenanteile, die bereits in den Preisen weitergegeben wurden, von der Förderung ausgeschlossen sind, wie es in der Präambel der Förderrichtlinie enthalten ist. Darüber hinaus sieht die EKZ-Richtlinie 2 vor, dass sich das zu fördernde Unternehmen schriftlich zur Einhaltung von Einsparmaßnahmen (z.B. Beleuchtung, Außenheizung, Außentüren) beginnend mit der Gewährung der Förderung bis 31. März 2024 verpflichten muss.

Webinar mit der aws: Erläuterung der Richtlinie und weitere Details

Die WKO plant, mit der aws ein Webinar zu veranstalten, um die Inhalte der Richtlinie im Detail zu erläutern. Über weitere Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

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