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05.10.2023

Versicherungsschutz auch für die jüngsten Familienmitglieder

Kinder unterliegen in ihrer Freizeit keinem Versicherungsschutz. Die Versicherungsagentur empfiehlt zumindest eine Unfallversicherung.

Eltern sind für den idealen Versicherungsschutz ihrer Kinder verantwortlich. Unfälle etwa sind im Vorschulalter und in der Freizeit nicht durch eine gesetzliche Versicherung gedeckt. Das kann schnell zu finanziellen Belastungen führen. Das Bundesgremium der Versicherungsagenten empfiehlt daher den Abschluss einer Unfallversicherung. Auch eine Haftpflichtversicherung kann sinnvoll sein. Ob Kinder einen zusätzlichen Versicherungsschutz überhaupt brauchen, oder etwa bei den Eltern mitversichert sind, lässt sich über die Versicherungsagentur rasch eruieren. Ein kurzes Gespräch kann sich hier schnell lohnen.

St. Pölten, 4. Oktober 2023 – Sie sind der Stolz aller Eltern, sorgen gleichzeitig aber auch regelmäßig für Kopfzerbrechen, wenn es um ihre Sicherheit geht – die Kinder. Im Alltag sind sich Eltern ihrer Verantwortung gegenüber den jüngsten Familienmitgliedern bewusst. Im Bereich der Versicherung klaffen aber oft gefährliche Lücken. „Auch bei unseren Kindern ist Vorsorge immer besser als Nachsorge. Wie wir wissen, kann immer etwas passieren. Und das kann in Extremfällen zu schwerwiegenden finanziellen Komplikationen führen, die sich vorab einfach ausschließen lassen“, erklärt KommR Horst Grandits, Bundesgremialobmann der Versicherungsagenturen.

Unfallversicherung für die Kinder
Unfälle können überall passieren. Egal, ob in den eigenen vier Wänden, im Kindergarten oder am Schulweg – eine Unfallversicherung für Kinder ist in jedem Fall ratsam. „Kinder unterliegen mit Schuleintritt zwar der gesetzlichen Unfallversicherung, diese gilt aber nur für die Dauer des Schulbesuches und des Schulwegs“, erklärt Horst Grandits. Passieren Unfälle außerhalb dieser Zeiten, sind alle Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt. Mögliche Folgeschäden oder Folgebehandlungen muss die Familie aber selber tragen. „Leider passieren die allermeisten Unfälle in der Freizeit. Eine Versicherung ist daher mehr als ratsam. Vor Abschluss sollte aber geprüft werden, ob nicht eine Mitversicherung mit anderen Familienmitgliedern besteht. Der Versicherungsagent des Vertrauens kann das einfach und schnell feststellen“, empfiehlt Horst Grandits.

Private Haftpflichtversicherung
Neben der Unfallversicherung ist auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ratsam. Sie deckt Schäden, die durch Schadenersatzansprüche Dritter geltend gemacht werden. Gleichzeitig kann sie unberechtigte Forderungen abwehren. Haftpflichtversicherungen sind häufig in Haushaltsversicherungen inkludiert. Kinder bis zum 25. Lebensjahr fallen in der Regel in diese Mitversicherung. Auch hier ist aber ein klärendes Beratungsgespräch in einer Versicherungsagentur zu empfehlen, um möglichen finanziellen Schäden vorzubeugen. Dabei sollten auch die Versicherungssummen neu evaluiert und angepasst werden. Mit steigendem Alter der Kinder ist es gut möglich, dass sich auch die Risiken verändern.

Corporate Data
Die Versicherungsagentur ist die Dachmarke der Gremien der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Österreich (ausgenommen Wien). KommR Horst Grandits ist der Obmann des Bundesgremiums der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Österreich. Erstmals treten mit Die Versicherungsagentur acht von neun Landesgremien der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammerorganisation und damit mehr als 10.000 Versicherungsagenturen unter einer gemeinsamen Marke auf.
Mehr Informationen unter: www.echtsichersein.at

Illustration: Kommhaus/Anna Schoiswohl

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