Betrugsversuche in der Sachversicherung
11. Juni 2026
09:00 - 17:30 Uhr
Ehrlichkeit ist eine Zier“. Der zweite Halbsatz des Sprichwortes „doch weiter kommt man ohne ihr“ hat dank aktueller Erkenntnisse viel an Bedeutung verloren:
Bestens sensibilisierte Schadenreferent:innen filtern mit hoher Treffsicherheit Unschlüssigkeiten bei Schadenmeldungen heraus und beauftragen Erhebungen, Ermittlungen oder Begutachtungen. In ca. 90% dieser beauftragten Begutachtungen finden sich tatsächlich Gründe für Ablehnungen, in einem beinahe 2stelligen Prozentsatz Gründe für strafrechtliche Verfolgungseinleitung. Die Folgen für Versicherungsnehmer:innen und diese „beratende“ Vermittler:innen stehen oftmals in keinem Verhältnis zur begehrten Entschädigung bzw. zum Nutzen für die Vermittler:innen. Nicht selten beginnt problematisches Verhalten bereits bei Vertragsabschluss! Anhand praktischer Beispiele soll eine Sensibilisierung für Vermittler:innen erfolgen, um negative Folgen für sich und ihre Kund:innen zu vermeiden.
Der Vortrag entspricht den Anforderungen der Anlage 9 GewO und es werden dafür 3,75 Stunden netto für die IDD-Weiterbildung (3,75 IDD-Stunden Modul 2) angerechnet.
Rechtlicher Rahmen
Praktische Beispiele vom Vertragsabschluss bis zur Schadenmeldung
Mögliche (Rechts)folgen
Zahlreiche Beispiele aus der Praxis
Referent: Mag. Mario Trutzenberger, MBA
Preis: 59,-